Die Zuwendung von Vermögenswerten unter Lebenden, meist in Form von (ggf. unentgeltlichen) Schenkungen, stellen eine vorweggenommene Erbfolge dar, wenn der Erwerber im Falle des Erbes das Vermögen des Erblassers ohnehin erhalten wird. Hierdurch kann bei fach- und sachgerechter Handhabung die Steuerlast reduziert und unter Ausschöpfung der Steuerfreigrenzen – alle zehn Jahre – großes Vermögen steuerfrei übertragen werden. Infolgedessen kann Familienvermögen oftmals erhalten, wie auch z.B. die Versorgung des Schenkers und seiner Familie gesichert werden.
In die Überlegungen und Planungen ist mit einzubeziehen, dass zur Absicherung des Schenkers die Aufnahme einiger Klauseln – individuell abgestimmt – mit einzubeziehen sind.